Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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1. Staatspolitik und Rechtsordnung
95.067 |
Einsetzung einer
parlamentarischen Untersuchungskommission zur Abklärung von Organisations- und
Führungsproblemen bei der PKB |
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Institution d'une commission
d'enquête parlementaire chargée d'examiner les problèmes relatifs à l'organisation et
à la conduite de la CEP |
Bericht des Büros des Nationalrates vom 25. 10. 1995: AB
NR 1995, 2004
Ausgangslage
Mit einer parlamentarischen Initiative vom 23. Juni 1995
verlangte Herr Hess Peter die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission
zur Abklärung von Organisations- und Führungsproblemen bei der Eidgenössischen
Versicherungskasse (95.412). Das Büro beschloss an seinen Sitzungen vom 24. August und
18. September 1995 und nach Anhörung einer Delegation des Bundesrates, dem Rat einen
Bundesbeschluss über die Einsetzung von Untersuchungskommissionen gemäss den Artikeln
55ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) zu unterbreiten.
Das Büro nahm von den Ausführungen des Bundesrates
Kenntnis. Die Mehrheit des Büros liess sich jedoch nicht da-von überzeugen, dass die in
der Zwischenzeit eingeleiteten Massnahmen ausreichen, um die Probleme zu lösen. Das
Parlament dürfe nicht länger zuwarten. Die Verunsicherung der Versicherten und der
Öffentlichkeit sei gross. Das Parlament müsse nunmehr sein stärkstes Instrument der
Oberaufsicht, nämlich eine Untersuchungskommission einsetzen. Es müsse die politischen
Verantwortlichkeiten für die fortdauernden Mängel bei der EVK abklären und Druck
ausüben, damit der Bundesrat die Probleme ernst nehme und behebe. Die Minderheit des
Büros anerkannte, dass bei der PKB gravierende Probleme bestehen. Mit einer
parlamentarischen Untersuchungskommission können jedoch weder die organisatorischen noch
die Informatikprobleme gelöst werden. Sie erachtet es nicht für nötig, parlamentarische
Untersuchungskommissionen einzusetzen, weil bereits parlamentarische Kontrollorgane an der
Arbeit sind. Diese haben stets sämtliche gewünschten Unterlagen vom Eidgenössischen
Finanzdepartement erhalten, so dass die besonderen Untersuchungsrechte von
Untersuchungskommissionen (wie z. B. Zeugeneinvernahmen) nicht erforderlich sind. Mit 7 zu
6 Stimmen beantragt das Büro dem Rat die Einsetzung einer parlamentarischen
Untersuchungskommission.
Verhandlungen
NR |
02.10.1995 |
AB 1995, 2004 |
SR |
04.10.1995 |
AB 1995, 1004 |
Der Nationalrat beschloss mit 93 zu 68 Stimmen, auf
den Bundesbeschluss über die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission
einzutreten. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 87 zu 63 Stimmen, dies
gegen den Willen der Vertreterinnen und Vertreter der SP, der Grünen und der LdU/EVP.
Im Ständerat beantragte Otto Schoch (R, AR) im
Namen des Büros, zunächst einen weiteren Bericht der Finanzdelegation und der
Geschäftsprüfungskommission abzuwarten und spätestens in der Frühjahrssession 1996
über die Einsetzung einer Puk zu entscheiden. Nachdem aber mehrere Votanten und
insbesondere Fritz Schiesser (R, GL), der sich als zuständiger Sektionspräsident seit
Jahren mit der Versicherungskasse befasst hatte, den Ernst der Lage unterstrichen und vor
allem auch auf die Geringschätzung der parlamentarischen Aufsicht hingewiesen hatten,
beschloss der Rat mit 20 zu 19 Stimmen, den Antrag des Büros abzulehnen. Dem
Bundesbeschluss wurde mit 25 zu 7 Stimmen zugestimmt.
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